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Sterbefall/Vorsorge

Würdevolle Beerdigung und einfühsame Trauerbegleitung


Ob Sie gerade einen lieben Angehörigen verloren haben oder sich eingehend über Bestattungen und Bestattungsvorsorge informieren möchten – wir stehen den Hinterbliebenen, der Familie sowie den Freunden in einfühlsamer Weise zur Seite und unterstützen sie in jeder erdenklichen Hinsicht.

Dabei ist es uns wichtig den Anforderungen an ein modernes Bestattungsunternehmen gerecht zu werden und legen größten Wert auf einen würdevollen Umgang mit dem Verstorbenen bei der Überführung, Einbettung und späteren Aufbahrung.

Bestattungsvorsorge

Herr Wegling, Herr Windhausen

Viele Menschen möchten schon zu Lebzeiten alles für ihre eigene Beerdigung planen. Sie wollen ihren letzten Weg mitgestalten und halten daher ihre Überlegungen und Wünsche in einem Testament fest. Dies ist oftmals für die Hinterbliebenen eine Erleichterung, wenn der Todesfall eintritt. Auch wenn für einige Menschen diese Überlegungen noch nicht ganz selbstverständlich sind, möchten wir Sie zu diesem Schritt ermutigen.


In einem vertraulichen Gespräch werden alle Angelegenheiten erörtert, damit im Sterbefall alles so erfolgt, wie Sie es sich gewünscht haben. Auch bieten wir Ihnen an, Vorsorgeverträge abzuschließen und beraten Sie über die Möglichkeiten, ein Treuhandkonto einzurichten.


Aber auch die Hinterbliebenen brauchen oft Beistand im Umgang mit ihren Rechten und Pflichten nach einem Todesfall. Wir arbeiten mit ehrenamtlichen Mitarbeitern zusammen die Sie kostenlos zu Rentenanträgen beraten. Das Stichwort hier lautet "Sterbevierteljahr" und gibt Ihnen genug Zeit und Ruhe, Ihre finanziellen Dinge innerhalb von 3 Monaten regeln zu können. Unser fundiertes Basiswissen über Bestattungsgesetze hat schon so manche schwere Zeit ein wenig leichter gemacht - denn auch hier sind die Trauernden oft durch mangelnde Kenntnis sehr oft überfordert mit all dem "Papierkram".

Sterbefall

Sterbefall

Ist der Todesfall eingetreten, beginnt unsere Arbeit als Bestattungsunternehmer. Der Tod wurde vorher von einem Arzt festgestellt, zuhause ist dies meist der Hausarzt. Ohne die Todesbescheinigung kann keine Überführung stattfinden. Diese muss innerhalb von 36 Stunden ausgeführt werden. Mit einer Genehmigung kann auch bis zur Beerdigung gewartet werden, diese muss in der Regel innerhalb von 11 Tagen durchgeführt werden.


Nach der Überführung beginnt die Versorgung des Verstorbenen unter fachgerechten hygienischen Gesichtspunkten. Die Wahl der Bestattungsart und Grabstätte wird mit den Hinterbliebenen getroffen, falls es keine Vorsorgeverträge oder testamentarische Vorgaben des Verstorbenen gibt.


Aus einer großen Auswahl an Särgen wird unter Berücksichtigung der Bestattungsform ein Sarg gewählt. Zusätzlich müsste eine Urne bereitgestellt werden, wenn eine Feuerbestattung stattfinden soll. Soll der Verstorbene in seinen persönlichen Kleidungsstücken beerdigt werden, müssen wir diese von den Angehörigen rechtzeitig zur Verfügung gestellt bekommen. Ansonsten bieten wir Ihnen Möglichkeiten für die Einkleidung (Talare) an.

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